1 von 3

Günstige Bestattung RuhestätteNatur

RuhestätteNatur Herten

Die letzte Ruhe an einem Baum finden. In der RuhestätteNatur ist es möglich. Hier können Sie sich oder Ihre Angehörigen in der freien Natur des wunderschönen Westerholter Waldes bestatten lassen. Für 1.150,-€ zzgl. Grabplatz.

weitere Varianten

Grabplatz unserer Wahl anonym

Günstige Bestattung 999,-€

  • Überführung
  • Versorgung
  • Erledigung von Formalitäten
  • Sarg
  • Krematorium
  • Urne
  • Friedhofsgebühren
weitere Varianten
Waldbestattung günstiger als alle anderen FreiPfad®

Günstige Waldbestattung anonym

Waldbestattung Venlo 999,-€

  • Überführung
  • Versorgung
  • Erledigung von Formalitäten
  • Sarg
  • Krematorium
  • Urne
  • Friedhofsgebühren
weitere Varianten
Anonyme Seebestattung Abholung im Krankenhaus mit Kripo

Günstige Seebestattung anonym

günstige Seebestattung 999,-€

  • Überführung
  • Versorgung
  • Erledigung von Formalitäten
  • Sarg
  • Krematorium
  • Urne
  • Seegebühren
weitere Varianten

anonyme Dünenascheverstreuung

Dünenbestattung

  • Überführung
  • Versorgung
  • Erledigung von Formalitäten
  • Sarg
  • Krematorium
  • Urne/ Baumwollsäckchen
  • Dünenverstreuung
weitere Varianten
Friedwald FreiPfad

Günstige Waldbestattung

Waldbestattung FriedWald

  • Überführung
  • Versorgung
  • Erledigung von Formalitäten
  • Sarg
  • Krematorium
  • Urne
  • zzgl. Waldgebühren
weitere Varianten
RuheForst Bestattung Abholung im Heim/Hospiz/zu Hause

Günstige Waldbestattung

Waldbestattung Ruheforst

  • Überführung
  • Versorgung
  • Erledigung von Formalitäten
  • Sarg
  • Krematorium
  • Urne
  • zzgl. Waldgebühren
weitere Varianten

Bestattung an Ihrem Ort

Bestattung bei Ihnen am Ort

  • Überführung
  • Versorgung
  • Erledigung von Formalitäten
  • Sarg
  • Krematorium
  • Urne
  • zzgl. Ihrer Friedhofsgebühren am Ort
weitere Varianten

Waldbestattung Venlo

Waldbestattung Venlo teilanonym

  • Überführung
  • Versorgung
  • Erledigung von Formalitäten
  • Sarg
  • Krematorium
  • Urne
  • inkl. Waldgebühren
weitere Varianten

Benötigte Unterlagen

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt immer:

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt immer:

Todesbescheinigung grünPersonalausweis/Pass des VerstorbenenSterbefallanzeige

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

Benötigte Unterlagen zur Sterbefall Beurkundung

Folgende Unterlagen benötigt das Standesamt zur Sterbefall Beurkundung.

Es ist ratsam, das Sie als Auftraggeber uns die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente zur Weiterleitung an das Standesamt am Tag der Überführung (Abholung des Verstorbenen) mitgeben. Wir zeigen dann den Sterbefall beim zuständigen Standesamt (immer am Sterbeort) an.

Wollen Sie als Angehörige des Verstorbenen den Sterbefall anzeigen, sind diese  Unterlagen ebenfalls dem Standesamt zu übergeben.

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt immer:

  • Todesbescheinigung grün
  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

  • Todesbescheinigung rot
  • Freigabe/Beerdigungsschein
  • Sterbefallanzeige der Polizei

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

Weitere Unterlagen werden benötigt, …

...wenn der/die Verstorbene ledig (nicht verheiratet) war:

  • eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene verheiratet war:

  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde 
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene geschieden war:

  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene in einer aufgelösten eingetragenen Lebenspartnerschaft war:

  • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Beendigung 
  • Zusätzlich das Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist
  • Sterbeurkunde des Lebenspartners, falls die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der Verstorbene verwitwet war:

  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Heiratsurkunde bzw. der beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die eingetragene Lebenspartner/in bereits verstorben ist:

  • Sterbeurkunde des Lebenspartners
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

Todesbescheinigung rotFreigabe/BeerdigungsscheinSterbefallanzeige der Polizei


Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

Benötigte Unterlagen zur Sterbefall Beurkundung

Folgende Unterlagen benötigt das Standesamt zur Sterbefall Beurkundung.

Es ist ratsam, das Sie als Auftraggeber uns die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente zur Weiterleitung an das Standesamt am Tag der Überführung (Abholung des Verstorbenen) mitgeben. Wir zeigen dann den Sterbefall beim zuständigen Standesamt (immer am Sterbeort) an.

Wollen Sie als Angehörige des Verstorbenen den Sterbefall anzeigen, sind diese  Unterlagen ebenfalls dem Standesamt zu übergeben.

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt immer:

  • Todesbescheinigung grün
  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

  • Todesbescheinigung rot
  • Freigabe/Beerdigungsschein
  • Sterbefallanzeige der Polizei

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

Weitere Unterlagen werden benötigt, …

...wenn der/die Verstorbene ledig (nicht verheiratet) war:

  • eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene verheiratet war:

  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde 
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene geschieden war:

  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die Verstorbene in einer aufgelösten eingetragenen Lebenspartnerschaft war:

  • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Beendigung 
  • Zusätzlich das Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist
  • Sterbeurkunde des Lebenspartners, falls die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der Verstorbene verwitwet war:

  • bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
  • bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Heiratsurkunde bzw. der beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.

 

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

...wenn der/die eingetragene Lebenspartner/in bereits verstorben ist:

  • Sterbeurkunde des Lebenspartners
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

 

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

...wenn der/die Verstorbene ledig (nicht verheiratet) war:

Weitere Unterlagen werden benötigt, …

...wenn der/die Verstorbene ledig (nicht verheiratet) war:

eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Benötigte Unterlagen zur Sterbefall Beurkundung

Folgende Unterlagen benötigt das Standesamt zur Sterbefall Beurkundung.

Es ist ratsam, das Sie als Auftraggeber uns die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente zur Weiterleitung an das Standesamt am Tag der Überführung (Abholung des Verstorbenen) mitgeben. Wir zeigen dann den Sterbefall beim zuständigen Standesamt (immer am Sterbeort) an.

Wollen Sie als Angehörige des Verstorbenen den Sterbefall anzeigen, sind diese  Unterlagen ebenfalls dem Standesamt zu übergeben.

 

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt immer:

  • Todesbescheinigung grün
  • Personalausweis/Pass des Verstorbenen
  • Sterbefallanzeige

Sollte sich die Kriminalpolizei in dem Sterbefall eingeschaltet haben, benötigen wir zusätzlich:

  • Todesbescheinigung rot
  • Freigabe/Beerdigungsschein
  • Sterbefallanzeige der Polizei

 Weitere Unterlagen werden benötigt, …

...wenn der/die Verstorbene ledig (nicht verheiratet) war:

  • eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

Alle genannten Urkunden sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Abholorte in Deutschland

Hier finden Sie alle Abholorte in Deutschland

Abholorte

Wenn Sie sich um einen akuten Sterbefall kümmern müssen, möchten wir Ihnen unser Mitgefühl aussprechen. Für eine kostenlose telefonische Beratung rufen Sie uns gerne an Tel.: 0800 0700 024 oder 02363/ 5595755, wir finden die passenden Lösung.

Sie erreichen uns von Mo.- Fr. ab 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr per Mail unter der Mail Adresse info@freipfad.de

Bei uns finden Sie eine breite Auswahl an Bestattungsarten, die Sie direkt online beauftragen können. Bezahlen Sie einfach per PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte. Neben der Beauftragung und der Bezahlung über diese Internetseite benötigen wir noch die erforderlichen drei Formulare aus unserem Download Bereich.

Auch eine Beauftragung aus dem Ausland ist über unsere Internetseite problemlos möglich, alles kann online durchgeführt werden. Sie benötigen lediglich einen Drucker und einen Internetanschluss.

-

  • 1. Bestattungsart auswählen

    Wählen Sie die gewünschte Bestattungsart aus.

  • 2. Zur Kasse gehen

    Gehen Sie zur Kasse und wählen Sie Ihre Zahlungsart.

  • 3. Bestätigung

    Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Bestätigung per Mail.

  • 4. PDF Dateien ausfüllen

    Die PDF Dateien aus der E-Mail bitte ausfüllen und Unterschreiben.

  • 5. Unterlagen übersenden

    Die ausgefüllten Unterlagen und die eventuell benötigte Heiratsurkunde usw. an uns weiterleiten.

  • 6. Eventuelle Zusatzleistungen

    Bitte beauftragen Sie eventuelle Zusatzleistungen, wie z.B. zusätzliche Sterbeurkunden usw.


  • Diese Entscheidungen sollten auf jeden Fall bei der Wahl des Grabes berücksichtigt werden, denn einige sind später nicht mehr zu ändern.

Einige Antworten auf Ihre Fragen

Warum sind wir günstiger als andere?

Wir bieten mit FreiPfad ® in ganz Deutschland günstige Bestattungen an. FreiPfad ®  und unsere Partnerbetriebe verfügen über erfahrenen Mitarbeiter und moderne Fahrzeuge. Im Vergleich zum klassischen Bestatter am Ort führen wir erheblich mehr Bestattungen pro Jahr durch und können somit effektiver und auch günstiger arbeiten.

Seit wann gibt es diese Art der Besattungsbeauftragung?

Bereits seit 2014 bieten wir im Internet unsere Bestattungsdienstleistungen an.

Der große Vorteil an der Beauftragung einer Bestattung im Internet liegt auf der Hand. Hier können Sie ganz einfach in Ruhe und ohne Hektik, von zuhause aus alles planen und die entsprechende Entscheidung treffen. 

Warum sollte ich eine Bestattung im Internet beauftragen?

Leider kommt es immer wieder vor, dass einige Bestatter am Ort die Situation der Trauer ausnutzen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen diese Bestattungsbeauftragung an. 

Niemand kann versuchen, Ihnen etwas aufzudrängen. 

Wie läuft die Beratung ab?

Die Beratung erfolgt nur per E-Mail. Eine telefonische Beratung ist bei uns nicht möglich, sonst könnten wir diese günstigen Preise nicht mehr halten.

Wie finde ich die passende Grabstätte?

Grundsätzlich muss eine Grabstätte nicht ortsgebunden sein, eine Bestattungspflicht am Wohnort gibt es nicht. Die Wünsche des Verstorbenen sollten ebenso berücksichtigt werden wie die der Angehörigen. Beantworten Sie sich selber einige Fragen und entscheiden dann.

  • Was war der verstorbenen Person wichtig?
  • Wie hat sie gelebt, bescheiden und zurückhaltend oder im Mittelpunkt der Gesellschaft?
  • Möchte der/die Lebenspartner/in später gemeinsam die letzte Ruhe finden?
  • Benötigen die Angehörigen eine Anlaufstelle?Werden Sie die Zeit und die Möglichkeit haben, das Grab zu pflegen?
  • Wird sich in der nächsten Zeit Ihr Lebensmittelpunkt verändern?

Diese Entscheidungen sollten auf jeden Fall bei der Wahl des Grabes berücksichtigt werden, denn einige sind später nicht mehr zu ändern.